Verkehrspsychologische
Forschungs- und Beratungsstelle
Berlin
 Medizinisch - psychologische
 Untersuchung


Die MPU - medizinisch-psychologische Untersuchung - ist eine von den zuständigen Führerscheinstellen "angeordnete" Begutachtung. Diese Begutachtung soll der Führerscheinbehörde Sicherheit darüber verschaffen, ob der Antragsteller geeignet ist, am motorisierten Verkehr teilzunehmen.

Es existieren eine ganze Reihe von Gründen, warum die Behörde an der Eignungzur Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr zweifeln kann. Der mit am häufigsten vorkommende ist das Fahren mit Alkohol am Steuer. Ein anderer häufiger Grund ist die Höhe des Punktekontos im Flensburger Verkehrszentralregister. Die Führerscheinstelle ordnet ein solches Gutachten dann an, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, zu entscheiden, ob eine Eignung vorliegt oder nicht. Das heißt, die Führerscheinstelle holt sich fachlichen Rat. Dies ist nicht nur mit Nachteilen (Kosten) für die Betroffenen verbunden, sondern garantiert auf der anderen Seite auch, daß man nicht nur vom Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist.


1. ABLAUF

Die MPU besteht normalerweise aus einer medizinische Untersuchung, einem Testdiagnostischem Teil sowie einem Gespräch mit dem Psychologen, der sogenannten Exploration.

Wichtig ist vor allem das Gespräch mit dem Psychologen, für Alkoholauffällige aber auch die medizinische Untersuchung. Hier sind vor allem die Leberfunktionswerte von Belang. Anhand von vier verschiedenen Meßwerten wird aufgrund von fixen Grenzwerten bestimmt, ob Sie "übermäßig" Alkohol zu sich nehmen. Trotz nicht eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse gehen die Untersuchungsstellen hier sehr rigide vor. Wer überhalb der Grenzwerte liegt, sollte sich andererseits einer gründlichen ärztlichen Untersuchung unterziehen, um den Ursachen auf den Grund zu gehen.

Der Testdiagnostische Teil besteht aus einer Leistungsdiagnostik, die die Wahrnehmungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfähigkeit beurteilt. Diese Tests werden aber auch oft ausgesetzt.
Daneben kommen Persönlichkeitstests zum Einsatz sowie Fragebögen zum Verkehrsverständnis sowie gegebenenfalls zum Wissen über den Themenkomplex "Alkohol am Steuer".

Der wichtigste Teil ist das Gespräch mit dem Psychologen. Dieser hat von der Führerscheinstelle die Aufgabe bekommen, eine Prognose über Ihr zukünftiges Verkehrsverhalten abzugeben. Da heute immer noch niemand in die Zukunft sehen kann, ist dies eine naturgemäß schwierige Aufgabe, bei deren Lösung sich der Psychologe hauptsächlich auf die bekannt gewordenen Auffälligkeiten in der Vergangenheit sowie auf die Lebensumstände in der Gegenwart bezieht.

Beratung: Begutachtung (MPU)



2. GRÜNDE ZUR ANORDNUNG EINER MPU

2.1 Alkohol

Seit 1.1.99 sind die Promillegrenzen, die zur Anordnung einer MPU führen, von 2,0 Promille auf 1,6 Promille herabgesetzt worden. Dies war unter anderem die Reaktion auf neuere wissenschaftliche Untersuchungen. Diese Untersuchungen belegen, daß der gesellschaftliche "Normaltrinker" in der Regel Promillegrenzen von nicht mehr als 1,1 Promille, höchstens jedoch 1,3 Promille erreicht. Bei höheren Promillewerten ist der "Normaltrinker" nicht mehr in der Lage, überhaupt ein Fahrzeug zu besteigen.
Das heißt, wenn Sie in einer Kontrolle mit einem Promillegehalt von über 1,6 auffällig geworden sind, können Sie nicht nur mit einer hohen Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, sondern die Behörde ist von Rechts wegen dazu verpflichtet, Sie zur Beibringung einer Begutachtung aufzufordern.

Dasselbe gilt, falls Sie mehrmals mit Alkohol auch unter 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Sie müssen ebenfalls mit einer Aufforderung zur Begutachtung rechnen, wenn Sie bereits ein hohes Punktekonto und dann eine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines Alkoholdeliktes auch unter 1,6 Promille hatten.

Übersicht über die Regelungen zu Alkohol im Straßenverkehr


2.2 Punkte

Seit dem 1.1.1999 sind die Fahrerlaubnisbehörden gezwungen, bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten in Flensburg, den Führerschein zu entziehen. Wenn Sie daraufhin eine Wiedererteilung beantragen, müssen Sie mit einer Aufforderung zur Begutachtung rechnen.

Die Fahrerlaubnisbehörden hatten vor dem 31.12.1998 einen gewissen Spielraum,der unter anderem von dem jeweiligen Bundesland abhängig war, ob eine Begutachtung erforderlich ist. Es ist zu erwarten, daß analog zu den Verschärfungen bei Alkoholauffälligkeiten auch hier bereits bei Punkteständenab 13 Punkten oder mehr eine Aufforderung zur Begutachtung erfolgt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn bereits Maßnahmen zur Punktereduzierung durchgeführt wurden und diese erfolglos blieben.

Übersicht über Maßnahmen zur Punktereduzierung


2.3 Drogen/Medikamente und Sonstiges

Zu Fragen des Drogen- und/oder Medikamentenmißbrauches scheint die neue Fahrerlaubnisverordnung sehr unausgegoren. Neben teils widersinnigen Regelungen sind auch viele Fragen der Grenzwertbestimmung noch unbeantwortet beziehungsweise nicht wissenschaftlich untermauert oder gar kontraproduktiv. Eine genaue Analyse des Einzelfalles ist erforderlich.

Beratung: Drogen- und Medikamentenkonsum


2.4 Grundlagen und Freiheitsgrade

Die wichtigsten Grundlagen, die die Begutachtungen fundieren, sind in dem Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" sowie dem "Psychologischem Gutachten Kraftverkehr" niedergelegt. Sie sind im Auftrag des Bundesverkehrsministers erstellt und werden in naher Zukunft zu einem Werk zusammengeführt werden.

Freiheitsgrade in der Begutachtung ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen Eignungsrichtlinien, die auf verwaltungstechnischer Ebene Gültigkeit haben und von Bundesland zu Bundesland variieren.


2.5 Weiterführende Literatur


Promillefahrt mit Folgen. Carmen Liebs. Rowohlt Verlag. ISBN: siehe Link
Mein Führerschein ist weg - was tun?. Karl Kürti. Werner Verlag.
ISBN: 3-8041-4955-3
Der Testknacker bei Führerscheinverlust. Theodor Rieh. Falken Verlag.
ISBN: 3-8068-2113-5
Führerschein (K)ein Problem. Kajan, Schneider, Utzelmann.Kirschbaum Verlag. ISBN: 3-7812-1469-9

Für Fachleute:

Führerscheinentzug wegen Alkohol. Rosenberg, Lothar. Stieber Druck, 2. Auflage. ISBN: 3-9805614-1-0
Das Gutachten der MPU und Kraftfahreignung. Gehrmann/Undeutsch. Verlag C.H.Beck. ISBN: 3-406-39356-X
Diese wie auch andere Literatur können Sie auch hier direkt bestellen:
Haus des Buches.de
 Die Regelung der Strafbarkeit von Alkohol am Steuer
Blutalkoholkonzentration (BAK) oder Atemalkoholkonzentration (AAK) alkoholtypische Ausfälle keinerlei Ausfälle
0,0 - 0,3 Promille keinerlei rechtliche Konsequenzen keinerlei rechtliche Konsequenzen
0,3 - 0,5 Promille oder 0.25-0,39 mg/l AAK Straftat keinerlei rechtliche Konsequenzen
0,5 - 0,8 Promille oder mehr als 0,40 mg/l AAK Straftat Ordnungswidrigkeit
0,8 - 1,1 Promille Straftat Ordnungswidrigkeit
Über 1,1 Promille Straftat Straftat
Ab 1,6 Promille
oder bei Wiederholungstätern wird
(unabhängig von der BAK) in der Regel eine MPU angeordnet.
Straftat und Aufforderung durch die
Führerscheinstelle zur MPU
Straftat
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Maßnahmen zur Punktereduzierung
Punktestand
in Flensburg
Maßnahmen Erfolg
0-8 Punkte Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminar 4 Punkte Abzug
9-13 Punkte Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminar 2 Punkte Abzug
14-17 Punkte Anorderung zur Teilnahme an Aufbauseminar 0 Punkte Abzug
Freiwillige Teilnahme an Verkehrspsychologischer Beratung 2 Punkte Abzug
18 und mehr Führerscheinentzug  
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