Verkehrspsychologische
Forschungs- und Beratungsstelle
Berlin
 Verkehrspsychologische Beratung
 nach § 45 Fahrerlaubnisverordnung

Die verkehrspsychologische Beratung (VPB) ist eine vom Gesetzgeber seit 1. Januar 1999 vorgesehene Einrichtung, die es auffälligen Kraftfahrern ermöglichen soll, ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Da bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis anfällt, ist es praktisch "höchste Eisenbahn" für die Betroffenen aktiv zu werden, um die drohende Entziehung zu vermeiden.

Die VPB können nur von amtlich anerkannten Dipl. Psychologen durchgeführt werden. Eine Liste der anerkannten Stellen sollten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle erhalten.

Die Beratung dauert vier Stunden und wird bei uns an drei Terminen abgehalten. Sie schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einer Teilnahmebestätigung ab, die Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegen. Diese leitet dann die Punktereduzierung ein.

Zum ersten Termin einer solchen VPB ist es erforderlich, daß Sie einen Vordruck aus dem Flensburger Verkehrszentralregister beibringen.

Beratung: Punktereduktion

Vordruck Anforderung aus dem Flensburger Verkehrszentralregister

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