Verkehrspsychologische
Forschungs- und Beratungsstelle
Berlin
 Verkehrspsychologische Beratung
 nach § 45 FeV

Die Verkehrspsychologische Beratung nach § 45 FeV ist vom Gesetzgeber vorgesehen, um Fahrzeugführern die Gelegenheit zu geben, ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren.

Wir bieten hierfür allen Kraftfahrern mit mehr als 13 Punkten (für andere Interessierte bedarf es der Rücksprache) einen amtlich anerkannten Kurs mit drei Sitzungen an.
Dieser besteht im wesentlichen aus folgenden Bereichen:

  • Wissensvermittlung
  • Eingehende Erörterung des bisherigen Verkehrsverhaltens
  • Aufzeigen von Handlungsalternativen

Der Kurs dauert vier Stunden und wird an drei Terminen abgehalten.
Er schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einer Teilnahmebestätigung ab, die Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegen. Diese leitet dann die Punktereduzierung ein.

Vordruck: Anforderung aus dem Flensburger Verkehrszentralregister


WARUM?

Die verkehrspsychologische Beratung (VPB) ist eine vom Gesetzgeber seit 1. Januar 1999 vorgesehene Einrichtung, die es auffälligen Kraftfahrern ermöglichen soll, ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Da bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis anfällt, ist es praktisch "höchste Eisenbahn" für die Betroffenen aktiv zu werden, um die drohende Entziehung zu vermeiden.


WAS?

Die vierstündige Beratung führen wir mit Ihnen an drei Terminen durch. Ein Bereich der Beratung betrifft die Wissensvermittlung. Viele Kraftfahrer kennen die Einzelheiten der Bestimmungen des Punkteregisters in Flensburg nicht. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die seit 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist.

Ein zweiter Bereich umfasst die Analyse des eigenen Punktestandes. Wir besprechen mit Ihnen die Einzelheiten der zu Grunde liegenden Delikte und deren Ursachen. Oftmals entwickelt sich ein hoher Punktestand in so kurzer Zeit, daß der betroffene Kraftfahrer dies gewissermaßen nicht bemerkt und dann vor einem Scherbenhaufen steht- Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein weiterer Bereich der Beratung betrifft die Entwicklung von neuen Herangehensweisen beim Führen eines Kraftfahrzeuges. Wir entwickeln gemeinsam neue Ideen und Handlungsweisen, die ein erneutes Auffälligwerden verhindern können.


WIE?

Die Teilnahme an einer Beratung ist freiwillig. Eine Beratung zur Punktereduzierung ist nur einmal im Zeitraum von fünf Jahren möglich, wie dies auch für die Aufbaukurse bei Fahrschulen der Fall ist.

Sie schließen mit uns einen Beratungsvertrag ab.

Zum ersten Termin benötigen wir von Ihnen einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister. Um diesen anzufordern, können Sie unseren Vordruck benutzen. Beachten Sie bitte das Sie eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises beifügen. Alternativ dazu können Sie auch Ihre eigene Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen lassen. Die weiteren Termine vereinbaren wir individuell mit Ihnen.

Nach erfolgreicher Durchführung der Beratung bekommen Sie von uns eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese veranlasst dann die Punktereduzierung beim Kraftfahrbundesamt.


KOSTEN?
Die Kosten für eine Beratungsstunde (60 Minuten) betragen 71,25 Euro. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von vier Stunden belaufen sich die Gesamtkosten für die Beratung auf 285 Euro.


Vordruck: Anforderung aus dem Flensburger Verkehrszentralregiste



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